Postkarten

Postkarten

Amtliche- und private Postkarten.

Privatganzsachen, Privatpostkarten von 1872 – 1945 sind Ganzsachen-Postkarten deren Postwertzeichen Wertestempel im postamtlichen Muster auf Veranlassung und auf Kosten von Privatkunden oder Privatinstitutionen mit Genehmigung der Postverwaltung eingedruckt sind. Diese Privatkunden der Reichspost nutzten die Privatpostkarten als Werbeträger. Im Dritten Reich wurden Privatpostkarten als “Propagandaträger” instrumentalisiert. Ihre Verausgabung wurde im Amtsblatt der Reichspost nicht angekündigt.

Privatpostkarten wurden auch nicht am Postschalter oder bei postalischen Stellen verkauft. Privatganzsachen oder Privatpostkarten konnten genauso wie “Ganzsachen” welche am Postschalter verkauft wurden verwendet werden. Sie unterlagen auch der Gebührenverordnung der Reichspost zum Transport von Karten. Der Hersteller der Privatpostkarten führte die “Gebühren” für die portopflichtige Dienstleistung im Vorfeld an die Reichspost ab. Ihm war es belassen die Privatganzsache oder Privatpostkarte zu einem höheren Preise als dem Preise für die Frankatur zu erwirken. Manche Privatpostkarten weisen Hinweise wie “Amtliche Ausgabe” oder “Officielle Postkarte” auf. Diese sind nicht gültig und dienten nur dazu den Verkauf anzukurbeln. Es gibt dann noch amtliche und halbamtliche Privatpostkarten.

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