Saar-Briefe/Postkarten

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Das Saarland mit Saargebiet

Saargebiet (französisch Territoire du Bassin de la Sarre, in wörtlicher Übersetzung „Saarbeckengebiet“) bezeichnet das von 1920 bis 1935 vom Deutschen Reich abgetrennte Industriegebiet an der mittleren Saar.
Mit einer Fläche von 1912 km² und 770.030 Einwohnern (1927) umfasste es den Südteil des Regierungsbezirks Trier der preußischen Rheinprovinz und den Westteil der bayerischen Pfalz.
Es war in der Fläche um ein Viertel kleiner als das heutige Saarland.
In den Artikeln 45 bis 50 des Versailler Vertrags wurde das Saarbecken als Mandatsgebiet dem Völkerbund auf 15 Jahre übertragen und fremder Verwaltung unterstellt.
Danach war ein Volksentscheid über seine staatliche Zugehörigkeit abzuhalten
Bis dahin blieb es völkerrechtlich Teil des Deutschen Reichs. Frankreich erhielt als Beitrag zur wirtschaftlichen Wiedergutmachung seiner Kriegsschäden das Eigentum an den Steinkohlegruben und deren alleinige Ausbeutung.

1935 fand der vorgesehene Volksentscheid (Saarabstimmung) statt, in dem sich mehr als neunzig Prozent der Saarbevölkerung zu Deutschland bekannten. Infolgedessen kam das Saargebiet vollständig zum Deutschen Reich zurück, wo es nicht an Preußen und Bayern zurückgegliedert, sondern als Saarland einem Reichskommissar unterstellt wurde.

Das Saarland (von 1920 bis 1935 Saargebiet genannt) ist seit 1957/59 ein Land im Südwesten der Bundesrepublik Deutschland, an der mittleren Saar gelegen. Die Landeshauptstadt ist Saarbrücken.

Das Ergebnis der Volksabstimmung werteten die politisch Verantwortlichen in den beteiligten Regierungen als Wunsch der Saarländer, sich der Bundesrepublik anzuschließen. Am 27. Oktober 1956 wurde in Luxemburg der Saarvertrag abgeschlossen, worauf das Gebiet am 1. Januar 1957 als zehntes Land (ohne West-Berlin) zur Bundesrepublik Deutschland kam (sogenannte kleine Wiedervereinigung).

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