Alle Postsendungen mussten in der amerikanisch-britischen Zone ab 01,12,1948 zusätzlich mit einer Zwangszuschlagsmarke versehen sein. Es erfolgte bei Nichteinhaltung eine Rücksendung der Postsache an den Absender.
In den französischen Zonen wurde dieser Zuschlag erst ab mitte 1949 und im gesamten Bundesgebiet ab dem01.03.1950 eingeführt. Auf Helgoland galt dies auch ab dem 01.03.1952.
Die Sammlung solcher Belege mit der “Notopfermarke” ist eine Herausforderung für den visierten Briefmarkensammler. Die dabei teuren Exemplare sollten daher nur geprüft erworben werden. Alle hier dargestellten Marken sind nicht geprüft und auch nicht gesonders sortiert und daher einfachshalber mit der Kurzbezeichnung N1, N2 u.s.w. bei Briefstücken versehen. Alle abgelösten Marken sind mit Na1, Na2 u.s.w. gekennzeichnet.