Fast jeder hat es schon einmal gesehen – das Energielabel mit seinen sieben bunten Balken von grün bis rot und den Bezeichnungen der Energieeffizienzklassen von A bis G.
Nicht nur auf Leuchtmitteln und so manchen Lampen prangt das Etikett des Energielabels, sondern auch auf fast allen Großgeräten wie Geschirrspüler, Waschmaschinen, Kühlschränken, Wäschetrocknern und anderen Haushaltsgeräten ist das Energielabel mit seiner Energieeffizienzklasse Einteilung von der EU vorgeschrieben.
Das Energielabel soll mit seinen Angaben zum Betriebsmittelverbrauch (z.B. Strom und Wasser) dem Verbraucher einen Hinweis darauf geben, ob das Gerät oder auch Leuchtmittel sparsam im Verbrauch, und somit umweltschonender als eventuelle Konkurrenzprodukte ist. Das Energielabel mit seiner Energieeffizienzklasse Einteilung ist übrigens für alle Hersteller von oben genannten Geräten und Leuchtmittel verpflichtend in der EU. Derzeit hat allerdings das Energielabel das Problem, dass die angegebenen Energieeffizienzklassen nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. So kann es durchaus sein, dass ein Gerät mit der Energieeffizienzklasse A einen höheren Verbrauch als alle anderen auf dem Markt befindlichen Geräte seiner Klasse aufweist.
Um diesem Problem zumindest Ansatzweise zu begegnen wurden als Zwischenlösung die Energieeffizienzklassen A+ und A++ eingeführt um hier noch weitere Unterscheidungs- möglichkeiten als Angabe auf dem Energielabel zu bieten. Wie sich die Angabe der Energieeffizienzklasse auf dem Energielabel in Zukunft gestalten wird, ist derzeit noch offen und wird schon seit einiger Zeit angeregt auf EU Ebene diskutiert.
Energieeffizienzklasse bei Leuchtmitteln
Welche Energieeffizienzklasse haben die verscheidenen Leuchtmittel? Welchen Bezug hat nun aber das Energielabel zum Bereich der Leuchtmittel? Nun, alle Leuchtmittelhersteller sind ebenfalls verpflichtet auf Ihre Leuchtmittel das Energielabel mit seinen Energieeffizienzklassen abzudrucken und eine Angabe zu machen zu welcher Energieeffizienzklasse das betreffende Leuchtmittel gehört.
Das schlechteste Ergebnis zeigen alle klassischen Glühbirnen (auch Allgebrauchslampen genannt). Ihre Energieeffizienzklasse ist in aller Regel das E.
Etwas besser als Glühbirnen schneiden dagegen Halogenleuchtmittel ab, die sich aufgrund ihrer erhöhten Lichtausbeute meistens mit der Energieeffizienzklasse B oder C auf dem Energielabel schmücken dürfen. Aber auch hier gibt es durchaus auch Leuchtmittel mit der Energieeffizienzklasse E-F.
Am Effizientesten sind derzeit alle Leuchtstofflampen (Energiesparlampen sind auch Kompaktleuchtstofflampen) die fast immer mit der Klasse A aufwarten können, da Ihre Lichtausbeute noch effektiver als bei Halogenlampen ist. Im Effizienzbereich zwischen den Halogenleuchtmitteln und den Energiesparleuchten auf Leuchtstoffleuchten Basis rangieren zur Zeit noch die LED Leuchtmittel, welche sich je nach Lichtfarbe und Hersteller etwa in die Energieeffizienzklassen A bis C einordnen lassen. Da aber derzeit mit Hochdruck an der Effizienz der LED Leuchtmittel geforscht und gearbeitet wird, werden wahrscheinlich in naher Zukunft diese Leuchtmittel mit den Energiesparleuchten gleichziehen können.Hier bleibt einfach abzuwarten wie die technische Entwicklung voranschreiten wird.
Energielabel für Lampen mit Vorschaltgerät
Einteilung in Energieeffizienzklassen von Lampen mit Vorschaltgerät.
Neben dem klassischen Energielabel mit seinen sieben Energieeffizienzklassen gibt es zusätzlich noch ein Energielabel für alle Lampen, die mit einem Vorschaltgerät betrieben werden müssen. Das sind zum Beispiel alle normalen Leuchtstoffröhren oder auch andere Entladungslampen (Stichwort HQI, HQL etc.) Dieses Energielabel ist ebenfalls in 7 unterschiedliche Klassen eingeteilt. (D, C, B2, B1, A3, A2, A1) Wobei D die Klasse mit der schlechtesten Energieausbeute ist und A1 die mit der besten Ausbeute.
Ab Mitte 2010 wird für alle Hersteller EU weit auch hier der Aufdruck dieses Energielabels auf der Verpackung der Lampen zur Pflicht. Verkaufsverbot für Leuchtmittel mit schlecher Energieeffizienzklasse Ab wann darf man welche Lampen nicht mehr verkaufen? Das Energielabel dient auch als Größe zur Bestimmung darüber welche Glühbirnen nach und nach vom Markt aufgrund ihrer schlechten Energieausbeute genommen werden sollen. Zuerst trifft es natürlich die klassischen Glühbirnen, deren Effizienz tatsächlich zu wünschen übrig lässt.. Alle Glühbirnen über 100W Leistungsaufnahme dürfen ab September 2009 nicht mehr neu in den Verkauf gelangen Im September 2010 betrifft dies auch alle Glühbirnen ab 75W Leistung. Im September 2011 alle Glühbirnen ab 60 W Leistung. Im September 2012 alle sonstigen Glühbirnen.
Ab 2016 sollen dann auch alle Halogenleuchtmittel mit einer Energieeffizienzklasse von C oder schlechter vom Markt genommen werden. Ob diese Regelung sinnvoll ist, wird derzeit immer wieder heftig und oft nicht ganz Objektiv diskutiert. Viele Verbraucher fürchten um ihr gemütliches Leselicht, Umweltverbände kritisieren gerne den Quecksilbergehalt in den Energiesparleuchtmitteln und die Politik rühmt sich gerne mit dem grünen Image der EU aufgrund dieser Bestimmungen.
Wir enthalten uns daher und bleiben diesem Thema fern und verweisen darauf, dass oft das Essen nicht so heiß gegessen wird, wie es gekocht wurde.
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