-60%
Soldatenkarte vom 31.12.1901
€1,00
- Beschreibung
- Bewertungen (0)
Beschreibung
In Friedenszeiten konnten Militärangehörige bis zum Rang des Feldwebels gesetzlich zugesichert( siehe*), portofrei mittels der Kennzeichnung “Soldatenkarte oder Soldatenbrief” oder ” Eigene Angelegenheit des Empfängers” Postsendungen versenden.
*die Portofreiheiten im Gebiet des Norddeutschen Bundes vom 05.06.1869 war Grundlage für die Erweiterung bzw. Fortsetzung der Regelung mittels Gesetz, in der Verfassung des Deutschen Reichs vom 16.04.1871 (Reichsgesetz).
Bewertungen
Es gibt noch keine Bewertungen.