Soldatenkarte vom 31.12.1901

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Soldatenkarte vom 31.12.1901

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Beschreibung

In Friedenszeiten konnten Militärangehörige bis zum Rang des Feldwebels gesetzlich zugesichert( siehe*), portofrei mittels der Kennzeichnung “Soldatenkarte oder Soldatenbrief” oder ” Eigene Angelegenheit des Empfängers” Postsendungen versenden.

*die Portofreiheiten im Gebiet des Norddeutschen Bundes vom 05.06.1869 war Grundlage für die Erweiterung bzw. Fortsetzung der Regelung mittels Gesetz, in der Verfassung des Deutschen Reichs vom 16.04.1871 (Reichsgesetz).

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