Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Eisenbahn-Lehrbücherei der Deutschen Bundesbahn
Herausgegeben im Auftrag der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn durch die Arbeitsgemeinschaft für Ausbildungshilfsmitteln
Verlag: Josef Keller Verlag Starnberg
Beilage zum Band 200, 4. Auflage 1964
Thema: Einführung in das Staats- und Verwaltungsrecht
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Beschreibung
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.Mai 1949
Präambel
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk
in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Mordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern,
um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben,
kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.
Es hat auch für jene Deutsche gehandelt, denen mitzuwirken versagt war.
Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschland zu vollenden.
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