Fahrdienstvorschrift DV 408

Fahrdienstvorschrift DV 408

Herausgeber: Deutsche Bundesbahn, Zentralamt Minden (Westf)

Ausgabejahr: 1960

Druck: BD Hannover

 

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Beschreibung

Die Fahrdienstvorschrift ist das grundlegende Regelwerk für die Durchführung des Bahnbetriebes bei öffentlichen Eisenbahnen. Fahrdienst, früher auch als äußerer Betriebsdienst bezeichnet, beinhaltet alle Tätigkeiten, die direkt mit der Abwicklung der Zug- und Rangierfahrten zusammenhängen.

Mittels des Sachverzeichnisses gelangt man schnell zu den Themen und Paragraphen der FV.

Auszug aus §3, Begriffsbestimmung “Bahnhöfe”

Bahnhöfe sind Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Züge beginnen, enden, kreuzen, überholen oder mit Gleiswechsel wenden dürfen.

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