Fahrdienstvorschrift DV 408
Herausgeber: Deutsche Bundesbahn, Zentrale Transportleitung
Ausgabejahr: 1972
Druck: BD Hannover
Der Umschlag wurde aus Plastik gestaltet.
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Beschreibung
Die Fahrdienstvorschrift ist das grundlegende Regelwerk für die Durchführung des Bahnbetriebes bei öffentlichen Eisenbahnen. Fahrdienst, früher auch als äußerer Betriebsdienst bezeichnet, beinhaltet alle Tätigkeiten, die direkt mit der Abwicklung der Zug- und Rangierfahrten zusammenhängen.
Mittels des Sachverzeichnisses gelangt man schnell zu den Themen und Paragraphen der FV.
Auszug aus §3, Begriffsbestimmung “Bahnhöfe”
Bahnhöfe sind Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Züge beginnen, enden, kreuzen, überholen oder mit Gleiswechsel wenden dürfen.
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